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In der zurückliegenden Woche haben wir weitere Mitarbeitende von Unternehmen zu Brandschutzhelfern ausgebildet
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz hat jeder Unternehmer u.a. für einen funktionierenden Brandschutz Sorge zu tragen. Dazu gehören auch ausgebildete und regelmäßig fortgebildete Brandschutzhelfer.
Bestandteil dieser Ausbildung sind neben Grundlagen des Brand- und Löschprozess, die Strukturen des betrieblichen Brandschutzes sowie der Aufbau und die Funktion von Handfeuerlöschern als auch der betriebsspezifischen Löschanlagen.
Sehr wichtig ist uns eine, auf die Spezifik des Betriebs und die daraus resultierenden Tätigkeiten sowie Prozesse ausgerichtete, Brandschutzhelfer Aus- und Fortbildung.